Der „Vertrag von Segauli“ - the „Treaty of Segauli“
Der Vertrag enthält folgende Bedingungen:

1. Es soll dauerhafter Frieden und Freundschaft zwischen der „East India Company“ und dem König von Nepal währen.

2. Der König von Nepal wird auf sämtliche Ansprüche bezüglich der Länder, die vor dem Krieg Gegenstand der Diskussion zwischen den beiden Staaten waren, verzichten und das Recht auf Souveränität dieser Länder durch die „East India Company“ anerkennen.

3. Der König von Nepal wird auf alle Ewigkeit folgende Gebiete an die „East India Company“ abtreten:

A) Die Ebenen zwischen den Flüssen Kali und Rapti.
B) Die Ebenen zwischen den Flüssen Rapti und Gandaki, außer Butwal.
C) Alle Ebenen zwischen den Flüssen Gandaki und Kosi, in denen die „East India Company“ ihre Macht aufgebaut hatte.
D) Das gesamte Tiefland zwischen den Flüssen Mechi und Teesta.
E) Das ganze Gebiete in den Hügeln östlich des Flusses Mechi. Die jetzt noch stationierten Gurkha-Truppen haben das Gebiet vom jetzigen Zeitpunkt innerhalb von vierzig Tagen zu verlassen.

4. Als Entschädigung für die Herrscher, die durch die Abtretung ihrer Gebiete betroffen sind, zahlt die „East India Company“ jährlich 2 Lakhs (1 Lakh = 100.000 Rupees). Der König von Nepal wählt die entsprechenden Herrscher aus.

5. Der König von Nepal, seine Erben und Nachfolger, verzichten auf jeglichen Anspruch auf die Länder westlich des Flusses Kali und wird auch nie irgendein Interesse an diesen Ländern oder ihren Bewohnern zeigen.

6. Der König von Nepal verpflichtet sich, nie den König von Sikkim oder die sich in seinem Besitz befindlichen Gebiete zu stören. Eventuelle Differenzen zwischen Nepal und Sikkim werden durch die „East India Company“ geschlichtet.

7. Der König von Nepal verpflichtet sich hiermit, niemals einen britischen, europäischen oder amerikanischen Staatsbürger in den Dienst seiner Armee zu übernehmen ohne die Zustimmung der britischen Regierung.

8. Um die freundschaftlichen Beziehungen zu sichern und zu verbessern und um den Frieden zwischen Nepal und England („East India Company“) zu wahren, wird vereinbart, dass jeweils bevollmächtigte Minister (Gesandte) in der Regierung des anderen Vertragspartners residieren.

9. Dieser Vertrag wird vom heutigen Tage innerhalb von 15 Tagen durch den König von Nepal ratifiziert werden. Die Bestätigung wird Lt. Col. Bradshaw ausgeliefert, der sich verpflichtet, diese Bestätigung dem Gouverneur innerhalb von 20 Tagen oder früher weiterzuleiten
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Zweifellos wurde dieser „Vertrag von Segauli“ zugunsten der „East India Company“ abgeschlossen, denn Nepal musste schwere Gebietsverluste hinnehmen. Im Dezember 1816 wurde jedoch eine nachträgliche Vereinbarung getroffen, in der Nepal die Ländereien des Terai vom Fluss Mechi im Osten bis zum Mahakali im Westen zugesprochen wurde. Dagegen wurde die Entschädigung der jährlich 2 Lakhs Rupees aufgehoben. Außerdem wurde eine Landvermessung vorgeschlagen, welche die Grenzen zwischen beiden Statten festhalten soll.
Die endgültigen Landesgrenzen nach dem „Vertrag von Segauli“